VERTRAG ÜBER DIE NUTZUNG VON STRÖHER-BILDERN UND LOGOS

Präambel

Der Kunde bezieht Produkte der Firma Ströher GmbH. Zum Zwecke der Verkaufsförderung und der Präsentation der Produkte ist der Kunde nach Maßgabe der folgenden Vereinbarungen zur Nutzung von Bildern und Logos von Ströher berechtigt.

 

§ 1

Der Kunde erhält von Ströher die Nutzungsrechte an folgenden Bildern und Logos:

Produkt- und Ambientebilder aller Serien und Logos aus dem Downloadbereich unter www.stroeher.de/haendlerbereich. Ströher ist alleiniger Inhaber oder Nutzungsberechtigter aller Urheberrechte an den, zur weiteren Nutzung

überlassenen Bildwerken und alleiniger Inhaber des Logos „Ströher“.

 

§ 2

Der Kunde verpflichtet sich, die ihm zur Nutzung überlassenen Bilder und Logos ausschließlich nach Vorgaben von Ströher zu verwenden. Die Nutzung hat so zu erfolgen, dass sie der von Ströher vorgegebenen Verkaufs-philosophie und dem verfolgten Vertriebszweck entsprechen.

 

Der Kunde verpflichtet sich, mit den ihm von Ströher überlassenen Bildern und Logos keine Produkte des Wettbewerbs zu bewerben.

 

Es ist dem Kunden untersagt, die Bilder und Logos ohne schriftiiche Zustimmung von Ströher in irgend einer Weise zu verändern, etwa in überlassenen Dateien einzugreifen, Retuschen oder sonstige Eingriffe jeglicher Art vorzunehmen.

 

§ 3

Die Nutzung der Bilder und Logos ist unentgeltlich. Der Kunde erwirbt durch diesen Vertrag ausschließlich ein widerrufbares Nutzungsrecht an den Bildern und Logos. Die Bild-, Marken-, Urheber- bzw. Nutzungsrechte an den Bildern verbleiben bei Ströher.

 

Nach vorheriger schriftlicher Vereinbarung ist Ströher bereit, Textmaterial, insbesondere Werbetexte und dergleichen zur Nutzung für den Kunden freizugeben; Dauer und Umfang der Nutzung werden in der entsprechenden Zusatzvereinbarung festgelegt.

 

§ 4

Der Vertrag beginnt mit Freischaltung des Accounts und läuft für die Dauer der Geschäftsbeziehung zwischen Ströher und dem Kunden. Ströher kann eine künftige Nutzung der überlassenen Bilder und Logos jederzeit untersagen, die Nutzungsberechtigung widerrufen und die Herausgabe der überlassenen Bilder, Logos und/oder Dateien mit den entsprechenden Daten verlangen. Die Weitergabe an Dritte durch den Kunden ist nicht gestattet.

 

Darüber hinaus besteht für Ströher das jederzeitige Recht zur Kündigung. Eines besonderen Kündigungsgrundes bedarf es nicht. Ansprüche des Kunden wegen einer – aus welchem Grunde auch immer ausgesprochenen – Kündigung gleich welcher Art sind ausgeschlossen.

 

§ 5 Schlussbestimmungen

Sollten sich einzelne Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise als unwirksam oder undurchführbar erweisen oder infolge Änderungen der Gesetzgebung nach Vertragsabschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleiben die übrigen Vertragsbestimmungen und die Wirksamkeit des Vertrages im Ganzen hiervon unberührt.

 

An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll die wirksame und durchführbare Bestimmung treten, die dem Sinn und Zweck der nichtigen Bestimmung möglichst nahe kommt.

 

Erweist sich der Vertrag als lückenhaft, gelten die Bestimmungen als vereinbart, die dem Sinn und Zweck des Vertrages entsprechen und im Falle des Bedachtwerdens vereinbart worden wären.

 

§ 6

Erfüllungsort und Gerichtsstand ist – soweit zulässig – Dillenburg. Es gilt ausschließlich deutsches Recht.